Vermittlerstatus

Dies sollten Sie über uns wissen:

Jeder selbstständig gewerblich tätige Versicherungsvermittler ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (§11 VersVermV) verpflichtet, beim ersten Geschäftskontakt Informationen über seinen Status an den Verbraucher zu übergeben.

Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung.

Wir beraten Sie als Finanzanlagenvermittler